Lohnschutz

Lohnschutz
Lohnschutz,
 
Bezeichnung für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Auszahlung des Lohnes. In diesem Zusammenhang ist es z. B. verboten, Lohn in Form von Waren auszuzahlen, die vom Unternehmen hergestellt wurden (§ 115 Gewerbeordnung). Lohnschutz soll im Fall eines Konkurses Lohnansprüche sichern, indem deren Vorrangigkeit festgelegt wird, und soll des Weiteren verhindern, dass zu große Teile des Einkommens durch Lohnpfändung wegfallen.

Universal-Lexikon. 2012.

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